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Herzlich willkommen - Fahrschule Heiner-Hansen
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• Mofas sind Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
  von 25 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm.

• Zum Führen eines Mofas muss man mindestens 15 Jahre alt sein.

• Personen, die vor dem 1.4.1965 geboren sind, benötigen keine MOFA-Prüfbescheinigung.

• Die MOFA-Prüfbescheinigung schließt keine anderen Berechtigungen ein.

• Die MOFA-Prüfbescheinigung ist unbefristet gültig.

Prüfbescheinigung - Unterricht Prüfbescheinigungs-Unterricht



• Die Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas ist keine Fahrerlaubnis.

• Wenn Sie eine Fahrerlaubnis besitzen, dürfen Sie grundsätzlich immer Mofas führen.

• Die Ausbildung zur Mofa-Prüfbescheinigung können Sie in einer
  Fahrschule oder einer für diese Ausbildung anerkannten Schule absolvieren.

• Danach müssen Sie eine theoretische Prüfung abgelegen,
  und bekommen eine Prüfbescheinigung ausgehändigt.


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