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Aktuelle
Führerscheinklassen im Überblick
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Hier finden Sie die Führerscheinklassen einfach erklärt.
Die Führerscheinklassen sind seit 1999 europaweit einheitlich.
Am 19. Januar 2013 traten die neuen Bestimmungen im deutschen Fahrerlaubnisrecht
in Kraft.
Früher war es einfach, es galten die Klassen eins bis fünf.
Die neuen EU Führerscheinklassen sind etwas komplizierter,
es gibt jetzt die Fahrerlaubnisklassen A bis T.
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Für
welche Kraftfahrzeuge brauche ich welche Fahrerlaubnisklassen? |
KlasseAlt
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Fahrerlaubnisklassen
NEU |
1 |
Motorrad |
AM,
A, A1 und A2 / M |
1a |
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1b
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2 |
LKW |
C,
CE, C1 und C1E |
3 |
PKW |
B,
BE und B96 / S |
2
und 3 |
Bus |
D,
DE, D1 und D1E |
4 |
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AM |
5
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L
und T |
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Neue
Führerscheinklassen seit 2013 - Das änderte sich:
+
Einführung der Fahrerlaubnisklassen AM und A2
+ Änderung in
der Fahrerlaubnisklasse A1
+ Stufenweiser
Zugang bei Zweirad-Klassen
+ Einführung Caravan-Führerschein
B96
+ Vereinfachung
der Anhänger-Regelung BE
+ Neuregelung
der Führerscheinklasse C1E
+ Neuregelung
für Trikes
+ Neue Definition
der Bus-Führerscheinklassen D und D1 |
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PKW-Klassen
Erläuterung der Führerscheinklasse
PKW - gültig seit 19. Januar 2013
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Fahrerlaubnisklasse
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Fahrzeugbeschreibung
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Alter
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Einschluss
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B
und BF17
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Kraftfahrzeuge
bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und
- zur Beförderung
von max. 8 Personen (außer Fahrzeugführer)
- auch
mit Anhänger von max. 750 kg zGG oder
- Anhänger
über 750 kg zGG, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers
und des Zugfahrzeuges 3,5 t nicht übersteigt.
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17
Jahre / 18 Jahre |
AM,
L |
Gilt
auch für begleitetes Fahren mit 17 Jahren (BF 17) |
BE
und BEF 17
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Kombination
aus Führerscheinklasse B und Anhänger,
- Anhänger
über 750 kg zGG und nicht mehr als 3,5 t
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17
Jahre bei begleitetem Fahren/ 18 Jahre |
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Gilt
auch für begleitetes Fahren mit 17 Jahren (BEF 17)
Der Vorbesitz der Führerscheinklasse B ist notwendig
Führerscheininhaber der alten Führerscheinklasse 3 dürfen alle
einachsigen Anhänger (einschl. Hänger mit Tandem-Achsen) mit Ihrem
Fahrzeug ziehen |
B
mit
Schlüsselzahl 96
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Kombination
aus Führerscheinklasse B und Anhänger,
- sofern
der Anhänger über 750 kg zGG hat das zGG der Kombination 3,5
t übersteigt, aber nicht mehr als 4,25t
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17
Jahre bei begleitetem Fahren/ 18 Jahre |
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Gilt
auch für begleitetes Fahren mit 17 Jahren (BEF 17)
Der Vorbesitz der Führerscheinklasse B ist notwendig |
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Motorrad-Klassen
Erläuterung der Führerscheinklasse "Motorrad" -
gültig seit 19. Januar 2013:
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Fahrerlaubnisklasse
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Fahrzeugbeschreibung
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Alter
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Einschluss
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A |
Krafträder
- über
50 ccm Hubraum
- über
45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- mit symmetrisch
angeordnete Räder
- über
15 kW Motorleistung und über 50 ccm Hubraum bei Verbrennungsmotor
- oder
über 15 kW und über 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit
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20
Jahre bei 2jährigen Vorbesitz von A2
21 Jahre für dreirädrige Kfz
24 Jahre Direkteinstieg |
A1,
A2, AM |
Krafträder
dürfen auch mit Beiwagen gefahren werden. Mit 24 Jahren ist der
Direkteinstieg möglich, mit 21 Jahren kann man dreirädrige Kraftfahrzeuge
mit mehr als 15 kW fahren und mit 20 Jahren ist beim 2jährigen
Vorbesitz der Motorrad-Klasse A2 nur eine praktische Prüfung erforderlich |
A1 |
Krafträder
- bis 11
kW Motorleistung
- max.
125 ccm Hubraum
- Verhältnis
der Leistung zum Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- mit symmetrisch
angeordnete Räder
- bei Verbrennungsmotor
über 50 ccm Hubraum oder
- über
45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit und
- bis 15
kW Motorleistung oder
max. 125 ccm Hubraum
mit einer Motorleistung von max. 11 kW |
16
Jahre |
AM |
Krafträder
dürfen auch mit Beiwagen gefahren werden. Die bisherige Begrenzung
auf 80 km/h für 16- und 17-Jährige entfällt. |
A2
(A beschränkt) |
Krafträder
- bis 35
kW Motorleistung
- Verhältnis
der Leistung zum Gewicht darf 0,2 kW/kg nicht übersteigen
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18
Jahre |
A1,
AM |
Krafträder
dürfen auch mit Beiwagen gefahren werden. Seit 19.01.2013 dürfen
Inhaber der bisherigen Klasse A beschränkt Leichtkrafträder der
neuen Klasse A2 und nach Ablauf von 2 Jahren, Krafträder der Klasse
A unbeschränkt fahren. |
AM
(S und M) |
Zweirädrige
Kleinkrafträder (Mopeds) und Fahrräder mit Hilfsmotor
- bis 45
km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit und
- bei Verbrennungsmotor
mit max. Hubraum von 50 ccm oder
- bei Elektromotor
mit max. Nenndauerleistung von 4 kW
Dreirädrige
Kleinkrafträder
- bis 45
km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit und
- bei Fremdzündungsmotoren
(z.B. Benziner) mit max. Hubraum von 50 ccm
- bei anderen
Verbrennungsmotor (z. B. Diesel) mit max. Nutzleistung von
4 kW oder
- bei Elektromotor
mit max. Nenndauerleistung von 4 kW
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16
Jahre |
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Zweirädrige
Kleinkrafträder dürfen auch mit Beiwagen gefahren werden. |
Mofa |
Verbrennungs-
oder Elektromotor
- bis 50
ccm Hubraum, einsitzig
- max.
25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
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15
Jahre |
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Wer
vor dem 01. April 1965 geboren ist, darf ein Mofa auch ohne Prüfbescheinigung
fahren.
Ebenfalls ohne Prüfbescheinigung darf ein Mofa gefahren werden,
wenn man im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse. |
Weitere
Führerscheinklassen siehe auch hier... |
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