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Aktuelle Führerscheinklassen im Überblick

Hier finden Sie die Führerscheinklassen einfach erklärt.
Die Führerscheinklassen sind seit 1999 europaweit einheitlich.
Am 19. Januar 2013 traten die neuen Bestimmungen im deutschen Fahrerlaubnisrecht in Kraft.
Früher war es einfach, es galten die Klassen eins bis fünf.
Die neuen EU Führerscheinklassen sind etwas komplizierter,
es gibt jetzt die Fahrerlaubnisklassen A bis T.

Für welche Kraftfahrzeuge brauche ich welche Fahrerlaubnisklassen?
KlasseAlt
Fahrerlaubnisklassen NEU
 1  Motorrad  AM, A, A1 und A2 / M
 1a    
 1b    
 2  LKW  C, CE, C1 und C1E
 3  PKW  B, BE und B96 / S
 2 und 3  Bus  D, DE, D1 und D1E
 4    AM
 5    L und T
           Neue Führerscheinklassen seit 2013 - Das änderte sich:

       +  Einführung der Fahrerlaubnisklassen AM und A2
       +  Änderung in der Fahrerlaubnisklasse A1
       +  Stufenweiser Zugang bei Zweirad-Klassen
       +  Einführung Caravan-Führerschein B96
       +  Vereinfachung der Anhänger-Regelung BE
       +  Neuregelung der Führerscheinklasse C1E
       +  Neuregelung für Trikes
       +  Neue Definition der Bus-Führerscheinklassen D und D1

PKW-Klassen

Erläuterung der Führerscheinklasse PKW - gültig seit 19. Januar 2013

Fahrerlaubnisklasse Fahrzeugbeschreibung Alter Einschluss
B
und BF17

Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und
  • zur Beförderung von max. 8 Personen (außer Fahrzeugführer)
  • auch mit Anhänger von max. 750 kg zGG oder
  • Anhänger über 750 kg zGG, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers und des Zugfahrzeuges 3,5 t nicht übersteigt.
17 Jahre / 18 Jahre AM, L Gilt auch für begleitetes Fahren mit 17 Jahren (BF 17)
BE
und BEF 17

Kombination aus Führerscheinklasse B und Anhänger,
  • Anhänger über 750 kg zGG und nicht mehr als 3,5 t
17 Jahre bei begleitetem Fahren/ 18 Jahre Gilt auch für begleitetes Fahren mit 17 Jahren (BEF 17)
Der Vorbesitz der Führerscheinklasse B ist notwendig
Führerscheininhaber der alten Führerscheinklasse 3 dürfen alle einachsigen Anhänger (einschl. Hänger mit Tandem-Achsen) mit Ihrem Fahrzeug ziehen
B mit
Schlüsselzahl 96

Kombination aus Führerscheinklasse B und Anhänger,
  • sofern der Anhänger über 750 kg zGG hat das zGG der Kombination 3,5 t übersteigt, aber nicht mehr als 4,25t
17 Jahre bei begleitetem Fahren/ 18 Jahre Gilt auch für begleitetes Fahren mit 17 Jahren (BEF 17)
Der Vorbesitz der Führerscheinklasse B ist notwendig

Motorrad-Klassen

Erläuterung der Führerscheinklasse "Motorrad" - gültig seit 19. Januar 2013:


Fahrerlaubnisklasse Fahrzeugbeschreibung Alter Einschluss
A Krafträder
  • über 50 ccm Hubraum
  • über 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit

Dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • mit symmetrisch angeordnete Räder
  • über 15 kW Motorleistung und über 50 ccm Hubraum bei Verbrennungsmotor
  • oder über 15 kW und über 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit
20 Jahre bei 2jährigen Vorbesitz von A2
21 Jahre für dreirädrige Kfz
24 Jahre Direkteinstieg
A1, A2, AM Krafträder dürfen auch mit Beiwagen gefahren werden. Mit 24 Jahren ist der Direkteinstieg möglich, mit 21 Jahren kann man dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW fahren und mit 20 Jahren ist beim 2jährigen Vorbesitz der Motorrad-Klasse A2 nur eine praktische Prüfung erforderlich
A1 Krafträder
  • bis 11 kW Motorleistung
  • max. 125 ccm Hubraum
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen

Dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • mit symmetrisch angeordnete Räder
  • bei Verbrennungsmotor über 50 ccm Hubraum oder
  • über 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit und
  • bis 15 kW Motorleistung oder

max. 125 ccm Hubraum
mit einer Motorleistung von max. 11 kW
16 Jahre AM Krafträder dürfen auch mit Beiwagen gefahren werden. Die bisherige Begrenzung auf 80 km/h für 16- und 17-Jährige entfällt.
A2
(A beschränkt)
Krafträder
  • bis 35 kW Motorleistung
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf 0,2 kW/kg nicht übersteigen
18 Jahre A1, AM Krafträder dürfen auch mit Beiwagen gefahren werden. Seit 19.01.2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A beschränkt Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von 2 Jahren, Krafträder der Klasse A unbeschränkt fahren.
AM
(S und M)
Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) und Fahrräder mit Hilfsmotor
  • bis 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit und
  • bei Verbrennungsmotor mit max. Hubraum von 50 ccm oder
  • bei Elektromotor mit max. Nenndauerleistung von 4 kW
Dreirädrige Kleinkrafträder
  • bis 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit und
  • bei Fremdzündungsmotoren (z.B. Benziner) mit max. Hubraum von 50 ccm
  • bei anderen Verbrennungsmotor (z. B. Diesel) mit max. Nutzleistung von 4 kW oder
  • bei Elektromotor mit max. Nenndauerleistung von 4 kW
16 Jahre Zweirädrige Kleinkrafträder dürfen auch mit Beiwagen gefahren werden.
Mofa Verbrennungs- oder Elektromotor
  • bis 50 ccm Hubraum, einsitzig
  • max. 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
15 Jahre Wer vor dem 01. April 1965 geboren ist, darf ein Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren.
Ebenfalls ohne Prüfbescheinigung darf ein Mofa gefahren werden, wenn man im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse.
Weitere Führerscheinklassen siehe auch hier...
  ADAC-Link zu Führerscheinklassen-PDF