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Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Führerschein |
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![]() Freunde und Bekannte haben schon den Führerschein? Dann können sie wichtige Tipps geben. Seriöse Fahrschulen geben auch gerne Auskunft am Telefon und nehmen sich Zeit für eine individuelle persönliche Beratung. |
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![]() Rechtzeitig anmelden! Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis dauert normal 6 bis 8 Wochen bis zur Prüfungsgenehmigung. Diesen Antrag (Formular von der Fahrschule) darf man ½ Jahr vor erreichen des gesetzlichen Alters für den Führerschein stellen. Die theoretische Prüfung (immer vor der praktischen Prüfung!) kann man dann ¼ Jahr und die praktische Prüfung 1 Monat vor dem Geburtstag ablegen. Den Führerschein (das Dokument) bekomme ich dann zum Geburtstag oder den ersten Werktag danach. |
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![]() 1 aktuelles Passbild gültigen Personalausweis oder Reisepass Antragsformular der ausbildenden Fahrschule mit Stempel. |
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![]() Eine Sehtest-Bescheinigung (Optiker) sowie die Teilnahmebescheinigung an einem Kurs über „lebensrettende Sofortmaßnahmen“ (4 Doppelstunden). Diese Unterlagen zusammen mit dem Antragsformular zur Gemeinde bzw. Führerscheinstelle der Stadtverwaltung. Von hier wird dann der Antrag weiter bearbeitet und landet letztendlich mit dem Prüfauftrag beim zuständigen TÜV. Für uns: - TÜV Nord, Gutenbergstr. 9 in 24941 Flensburg. Der Antragsteller erhält hiervon eine Rechnung für die theoretische und praktische Prüfung, die ausbildende Fahrschule die Nachricht über den Eingang des Prüfauftrages. |
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![]() Ja! Die Teilnahme am theoretischen Unterricht ist Pflicht! Wer seinen ersten Führerschein macht, muss bei mindestens 12 Unterrichtseinheiten ( a 90 Minuten ) Grundausbildung dabei sein. Hier wird Wissenswertes über Technik, Fahrphysik, Verkehrsregeln, Vorschriften und Verhalten im Straßenverkehr vermittelt. Dazu kommt der klassenspezifische Unterricht, für FS B 2 x 90 Minuten und für FS A 4 x 90 Minuten. Diese Pflichtstunden sind Mindestwerte! Erst wenn der Fahrlehrer und Fahrschüler der Meinung sind, dass die Prüfung mit Erfolg bestanden werden kann, darf diese Ausbildung beendet werden! |
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![]() Dies kann kein Fahrlehrer vorhersagen! Im Gegensatz zum theoretischen Unterricht sind beim praktischen Unterricht keine Mindeststundenzahlen vorgeschrieben! Eine Lerndiagrammkarte zeigt deutlich den Stand der Ausbildung auf. Wenn die Grundausbildung abgeschlossen ist, kommen die Sonderfahrten. Hier hat der Gesetzgeber z.B. für die Ersterteilung der Klasse B 12 x 45 Minuten vorgeschrieben, davon 5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Beleuchtungsfahrten. |
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![]() Das hängt ganz davon ab, wie viele Fahrstunden man benötigt. Unsere Fahrschule unterliegt dem Wettbewerb innerhalb der freien Marktwirtschaft. Die Ausbildungsentgelte sind fair nach kaufmännischen Gesichtspunkten kalkuliert und können jederzeit angefordert werden. Nicht die Höhe der einzelnen Ausbildungsentgelte, sondern die Endabrechnung ( was unter dem Strich steht ) macht den preiswerten Führerschein aus. Der „billige Jakob“ muss über seinen Preis die Terminbücher füllen, nicht über die Leistung; denn letzteres ist mühsamer. Der Preis spiegelt oft die Ausbildungsqualität! |
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![]() Lebensrettende Sofortmaßnahmen oder erste Hilfe * Sehtest * Passfoto * Antrag Gemeinde/Ordnungsamt. Straßenverkehrsamt mit Auskunft Verkehrszentralregister. Prüfungsgebühr des TÜV für theoretische und praktische Prüfung. Und in der Ferienfahrschule für eine eventuelle Unterkunft. |
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![]() Man könnte zu dieser Form auch Kurzzeitausbildung, Kompakt- oder Intensivkurs sagen. |
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