Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Führerschein |
||
Wie
finde ich die richtige Fahrschule für mich? Freunde und Bekannte haben schon den Führerschein? Dann können sie wichtige Tipps geben. Seriöse Fahrschulen geben auch gerne Auskunft am Telefon und nehmen sich Zeit für eine individuelle persönliche Beratung. |
||
Was
muss ich bei der Anmeldung beachten? Rechtzeitig anmelden! Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis dauert normal 6 bis 8 Wochen bis zur Prüfungsgenehmigung. Diesen Antrag (Formular von der Fahrschule) darf man ½ Jahr vor erreichen des gesetzlichen Alters für den Führerschein stellen. Die theoretische Prüfung (immer vor der praktischen Prüfung!) kann man dann ¼ Jahr und die praktische Prüfung 1 Monat vor dem Geburtstag ablegen. Den Führerschein (das Dokument) bekomme ich dann zum Geburtstag oder den ersten Werktag danach. |
||
Welche
Papiere benötige ich für den Antrag zum Führerschein? 1 aktuelles Passbild gültigen Personalausweis oder Reisepass Antragsformular der ausbildenden Fahrschule mit Stempel. |
||
Für
die Führerscheinklassen AM : Eine Sehtest-Bescheinigung (Optiker) sowie die Teilnahmebescheinigung an einem Kurs über „lebensrettende Sofortmaßnahmen“ (4 Doppelstunden). Diese Unterlagen zusammen mit dem Antragsformular zur Gemeinde bzw. Führerscheinstelle der Stadtverwaltung. Von hier wird dann der Antrag weiter bearbeitet und landet letztendlich mit dem Prüfauftrag beim zuständigen TÜV. Für uns: - TÜV Nord, Gutenbergstr. 9 in 24941 Flensburg. Der Antragsteller erhält hiervon eine Rechnung für die theoretische und praktische Prüfung, die ausbildende Fahrschule die Nachricht über den Eingang des Prüfauftrages. |
||
Muss
ich am theoretischen Unterricht teilnehmen? Ja! Die Teilnahme am theoretischen Unterricht ist Pflicht! Wer seinen ersten Führerschein macht, muss bei mindestens 12 Unterrichtseinheiten ( a 90 Minuten ) Grundausbildung dabei sein. Hier wird Wissenswertes über Technik, Fahrphysik, Verkehrsregeln, Vorschriften und Verhalten im Straßenverkehr vermittelt. Dazu kommt der klassenspezifische Unterricht, für FS B 2 x 90 Minuten und für FS A 4 x 90 Minuten. Diese Pflichtstunden sind Mindestwerte! Erst wenn der Fahrlehrer und Fahrschüler der Meinung sind, dass die Prüfung mit Erfolg bestanden werden kann, darf diese Ausbildung beendet werden! |
||
Wieviele
Fahrstunden muss ich nehmen?? Dies kann kein Fahrlehrer vorhersagen! Im Gegensatz zum theoretischen Unterricht sind beim praktischen Unterricht keine Mindeststundenzahlen vorgeschrieben! Eine Lerndiagrammkarte zeigt deutlich den Stand der Ausbildung auf. Wenn die Grundausbildung abgeschlossen ist, kommen die Sonderfahrten. Hier hat der Gesetzgeber z.B. für die Ersterteilung der Klasse B 12 x 45 Minuten vorgeschrieben, davon 5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Beleuchtungsfahrten. |
||
Wie
teuer wird der Führerschein? Das hängt ganz davon ab, wie viele Fahrstunden man benötigt. Unsere Fahrschule unterliegt dem Wettbewerb innerhalb der freien Marktwirtschaft. Die Ausbildungsentgelte sind fair nach kaufmännischen Gesichtspunkten kalkuliert und können jederzeit angefordert werden. Nicht die Höhe der einzelnen Ausbildungsentgelte, sondern die Endabrechnung ( was unter dem Strich steht ) macht den preiswerten Führerschein aus. Der „billige Jakob“ muss über seinen Preis die Terminbücher füllen, nicht über die Leistung; denn letzteres ist mühsamer. Der Preis spiegelt oft die Ausbildungsqualität! |
||
Bedenken
Sie bei der Kalkulation auch die Nebenkosten für: Lebensrettende Sofortmaßnahmen oder erste Hilfe * Sehtest * Passfoto * Antrag Gemeinde/Ordnungsamt. Straßenverkehrsamt mit Auskunft Verkehrszentralregister. Prüfungsgebühr des TÜV für theoretische und praktische Prüfung. Und in der Ferienfahrschule für eine eventuelle Unterkunft. |
||
Was
ist eine Ferienfahrschule? Man könnte zu dieser Form auch Kurzzeitausbildung, Kompakt- oder Intensivkurs sagen. |
||
Der
Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis sollte vorher gestellt werden und
genehmigt sein. Den Zeitpunkt der Ausbildung spricht man mit uns, der Fahrschule,
ab, damit hier Kapazitäten frei sind für die Ausbildung und die
Prüfungsplanung durchgeführt werden kann. Dann sollte der Fahrschüler
für die B–Ausbildung gerne 2½
bis 3 Wochen durchgehend Zeit – Urlaub, also Ferien haben. Die A–Ausbildung
kann als Erweiterung in ca. 12 Tagen durchgeführt werden. |
||
An
jedem Arbeitstag findet die Ausbildung statt: morgens Theorie, tagsüber
Fahrstunden und abends wieder Theorie - |