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Herzlich willkommen - Fahrschule Heiner-Hansen
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Der Führerschein ab 17 ist wie der normale Führerschein, nur mit ein paar Einschränkungen!
- Die Ausbildung kann mit 16 1/2 Jahren begonnen werden.

- Es muss IMMER eine Begleitperson dabei sein. (Diese Personen müssen über 30 Jahre alt sein, müssen bei der Antragstellung namentlich benannt sein, müssen mindestens 5 Jahre einen gültigen Führerschein besitzen mit der Klasse B und dürfen nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister haben)

- Noch eine Voraussetzung ist, dass keine Bedenken gegen die Fahreignung sprechen!

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gilt:

- Die jungen Fahrer sind die verantwortlichen Fahrzeugführer

- Sie dürfen nur zusammen mit einer Begleitperson fahren

- Die Fahrberechtigung besteht nur für Deutschland                                            Führerschein ab 17 - hier Antrag

- Die Begleitpersonen haben nur Beratungsfunktion

- Die zweijährige Probezeit läuft sofort

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres gilt:

- Der EU-Kartenführerschein wird ausgehändigt und man hat einen ganz normalen Führerschein.

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