Der
Führerschein ab 17 ist wie der normale Führerschein, nur mit ein
paar Einschränkungen!
- Die Ausbildung kann mit 16 1/2 Jahren begonnen werden.
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Es muss IMMER eine Begleitperson dabei sein. (Diese Personen müssen
über 30 Jahre alt sein, müssen bei der Antragstellung namentlich
benannt sein, müssen mindestens 5 Jahre einen gültigen Führerschein
besitzen mit der Klasse B und dürfen nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister
haben)
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Noch eine Voraussetzung ist, dass keine Bedenken gegen die Fahreignung
sprechen!
Bis
zur Vollendung des 18. Lebensjahres gilt:
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Die jungen Fahrer sind die verantwortlichen Fahrzeugführer
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Sie dürfen nur zusammen mit einer Begleitperson fahren
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Die Fahrberechtigung besteht nur für Deutschland 
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Die Begleitpersonen haben nur Beratungsfunktion
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Die zweijährige Probezeit läuft sofort

Mit
Vollendung des 18. Lebensjahres gilt:
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Der EU-Kartenführerschein wird ausgehändigt und man hat einen
ganz normalen Führerschein.

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